
Zur Umsetzung der Freizügigkeit in der EU ist auch die Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen notwendig. Die Regelungen hierfür sind in diesem Gebiet aufgeführt.
Die europäischen Rechtsvorschriften über die Soziale Sicherung von Arbeitnehmern, Selbständigen sowie deren Familienangehörigen sind hier aufgeführt. Wenn es zum Beispiel darum geht, wer zahlt, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, so kann die Richtlinie 80/987/EWG des Rates hilfreich sein.