Passgenau beraten, qualifizieren, vermitteln – Handlungsempfehlungen für Arbeitsverwaltungen
31.12.2007
Menschen mit Migrationshintergrund in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, ist eine Herausforderung.
Den Arbeitsverwaltungen – also Arbeitsagenturen, ARGEn und Optionskommunen – stellen sich gleich zwei wichtige Herausforderungen: Zum einen sind sie Teil der öffentlichen Verwaltungen, zum anderen beraten sie Arbeitssuchende. Sie geben Empfehlungen für den weiteren beruflichen Weg, sie entscheiden über mögliche Qualifizierungsmaßnahmen und vermitteln im besten Fall Arbeitsplätze. Daher ist die interkulturelle Öffnung von Arbeitsverwaltungen ganz besonders wichtig.
Querschnittsthema Interkulturelle Öffnung
Eine erfolgreiche Umsetzung von Interkultureller Öffnung ist nur dann möglich, wenn sich auch dementsprechend die interne Personal- und Organisationsstruktur entwickelt:
- Entwicklung des BA und SGB II Systems: Diversity- Ansatz; Anerkennung und Förderung von Vielfalt, die die Potenziale der Mitarbeitenden erweitert, daher besondere Verantwortung der Führungskräfte.
- Aktive Einbeziehung aller Bereiche (Beratung, Vermittlung, Qualifizierung)
- Interkulturelle Kompetenz als Kriterium für Führungsqualität (bei Stellenausschreibungen)
– Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund.
– Interne Fort- und Weiterbildung im interkulturellen Bereich.
– Aufstiegchancen für interkulturell geöffnete Personen eröffnen.
– Von der Bundesagentur geförderte Bildungsangebote auf interkulturelle Inhalte überprüfen und gegebenenfalls modifizieren.
Querschnittsthema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Informations- und Beratungsangebote müssen noch mehr als bisher so aufbereitet und verteilt werden, dass sie auch bei Menschen mit Migrationshintergrund ankommen. Dazu gehört beispielsweise der offensive Einsatz zweisprachiger Publikationen – in deutsch und in der Muttersprache. Auch Informationsveranstaltungen, die an Wochenenden oder abends in der Woche in und mit Migrantenorganisationen durchgeführt werden, erreichen Migrantinnen und Migranten besonders gut.
- Es gilt, Migrantinnen und Migranten unter den Kunden in eigenen Publikationen durch entsprechende Themen sowie durch Art und Weise der Berichterstattung zu berücksichtigen und damit anzuerkennen.
- Die interkulturelle Öffnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte durch entsprechende Informationen und Artikel in den internen Publikationen angeregt und unterstützt werden.
- Die mitunter spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund sollten bei der Ausschreibung von Maßnahmen berücksichtigt werden.
Beratung
- Was im Umgang mit dem Arbeitssuchenden gilt, gilt natürlich auch für die Migrantinnen und Migranten. Auch hier steht der Grundsatz Fördern und Fordern im Vordergrund. Stärker als bisher müssen vor allem in der Tiefenpro- filierung die Potenziale der Kunden von den Fallmanagern gesucht, erkannt und genutzt werden. Die Beratung muss sich noch stärker von der Defizitorientierung hin zu einer Potentialbetrachtung verändern. Sie muss sich auf vorhandenen Stärken konzentrieren und hier ansetzen.
- Das Fallmanagement, Beraterinnen und Berater müssen (weiterhin) so qualifiziert und interkulturell trainiert werden, dass sie jede und jeden der vielfältigen Gesellschaft in Deutschland optimal beraten können. Wünschenswert ist, dass solche Trainings und Qualifizierungen auch dann erfolgen, wenn sie nicht durch öffentliche Gelder finanziert werden und dadurch kostenlos sind.
- Der Anteil von Beratenden mit Migrationshintergrund in Arbeitsverwaltungen muss erhöht werden, so dass langfristig kulturell vielfältige Beraterteams eingesetzt werden – Ziel ist nicht, dass der Türke den Türken berät, der Italiener die Italienerin und die Deutschstämmige nur Deutsche.
Kompetenzfeststellung
- Für Fallmanager und -managerinnen sowie für Beratende müssen geeignete, kultursensible Kompetenzfeststellungsinstrumente identifiziert und eingesetzt werden. Es geht nicht darum neue zu schaffen, sondern bestehende Kompetenzfeststellungsverfahren zu optimieren und um interkulturelle Gesichtspunkte zu erweitern.
- Anerkennung von informellen Kompetenzen
- Beraterinnen und Berater müssen zudem für eine kulturell und sprachlich neutrale Kompetenzermittlung und die Anwendung entsprechender Verfahren qualifiziert werden. (weitere Informationen hierzu finden sich beim Netzwerk IQ; siehe auch www.intqua.de).
Qualifizierung
Intern:
- Neben der unter Beratung genannten interkulturellen Qualifizierung des Beratungspersonals ist es unerlässlich, auch die Leitungsebene entsprechend zu qualifizieren, als individuelle und strukturelle Fort- und Weiterbildung für die Organisationsentwicklung.
- Interkulturelle Trainings sollten als fester Bestandteil in den internen Weiterbildungskatalog der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen werden.
Angebot für Externe:
- Die bislang angebotene Sprachförderung allein reicht nicht aus; das Angebot für berufbezogenes Deutsch sowie berufsbegleitende Sprachlernangebote im Portfolio sollte ausgeweitet werden und die zu beratenden Migrantinnen und Migranten stärker bei der Inanspruchnahme unterstützt werden.
- Der Rechtskreis SGB II braucht eine andere Qualifizierungsstrategie und –praxis als der Rechtskreis SGB III.
- Wenn auch immer im Einzelfall beurteilt werden sollte, so sollten doch im SGB II Bereich wieder mehr Mittel und Maßnahmen in der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden, da Investitionen hier noch erforderlicher und rentabler sind als im SGB III, weil
1. Kundinnen und Kunden im Durchschnitt geringer qualifiziert sind.
2. die zu erwartende durchschnittliche Dauer des Leistungsbezugs zu berücksichtigen ist.
- Daher sollten längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden wie z.B. bei der ARGE Aachen (Qualifizierungsmaßnahme „BQTM“ (Bilinguale Qualifizierungsmaßnahme für türkischsprachige Mitbürger“, Zeitraum neun Monate)
Existenzgründung
- Die Existenzgründungsberatung in Arbeitsverwaltungen für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus ist nicht zuletzt in den Kooperationsnetzwerken so zu ergänzen, dass sie auch den spezifischen Anliegen von Migrantinnen und Migranten gerecht wird. In dem Zusammenhang verweist Pro Qualifizierung auf das 4-Phasen-Modell, das im Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ weiterentwickelt wurde.
- Existenzgründungsberaterinnen und -berater müssen gegebenenfalls nachqualifiziert werden, um diese Anforderungen erfüllen zu können.
Netzwerke
- Insbesondere für ARGEn und Optionskommunen ist Netzwerkarbeit sehr wichtig:
a) für einen Erfahrungsaustausch über praktische und im Arbeitsalltag handhabbare Lösungen und Projektmodelle sowie eine bessere Zusammenarbeit unter den ARGEn selbst, in Netzwerken, die Raum für neue Ideen und kritische Auseinandersetzungen bieten.
b) um gemeinsam einen Handlungsbedarf aus Sicht der ARGEn zu formulieren und dies in die entsprechenden politischen Strukturen sowie in die Öffentlichkeit zu bringen.
c) um Qualifizierungs- und Beratungsangebote für Migrationsfragen gemeinsam wahrzunehmen oder einzufordern.
d) um in migrantenspezifischen Netzwerken vorhandene Kompetenzen zu bündeln und dazu beispielsweise mit ausländischen Verbänden, Konsulaten und Migrantenselbstorganisationen zu kooperieren